Neue SMV-Satzung
Am 29.01.2020 trat die Satzung der SMV in Kraft.
Wäre die SMV ein Staat, so wäre die Satzung die Verfassung. Sie regelt die wichtigsten Abläufe innerhalb der SMV und schreibt die „Spielregeln“ vor und da die SMV die Vertretung aller Schüler darstellt, sollten auch alle Schüler über die neue Satzung Bescheid wissen.
Bis jetzt gab es innerhalb der SMV keine festgeschriebenen Regeln; alles wurde mündlich weitergeben und obwohl das bisher gut funktioniert hat, hat sich die SMV 2019/2020 dazu entschlossen, die Regeln festzuschreiben, um zum einem eine schriftliche Grundlage zu haben, auf die man sich berufen kann und zum anderen schreibt die SMV-Landessatzung vor, dass jede Schule nach Möglichkeit eine SMV Satzung haben sollte. Sobald die Satzung der GLK vorgelegt worden ist, versuchen wir sie für jedermann online bzw. am SMV Brett zu Verfügung zustellen. Gerne (@Kaktus) sind kritische aber auch lobende Meinung gesehen.
Das Ergebnis kann sich sehen lassen, unsere Satzung erscheint auf dem ersten Blick so komplex und verwirrend wie andere Verfassungen…
Im Folgenden werde ich (versuchen) die SMV Satzung verständlich erklären und erläutern, weshalb sie solche eine komplexe Form angenommen hat.
Zunächst einmal – die Satzung besteht aus sechs Artikeln (I.-VI.). Jeder dieser Artikel ist unterteilt in verschiedene Paragrafen (§), welche wiederum unterteilt sein können in Absätze ( (1)-(6) ).
Artikel I.
Grundsätzlich bestimmt der erste Artikel der Satzung Grundsätzliches. Er ist der einzige Artikel ohne Paragrafen, da ihm eine besondere Stellung zugeschrieben wird. Die SMV, das sind alle Schüler an unserer Schule (Artikel I., (1)) und nicht nur (wie so oft gedacht) die Klassensprecher. Außerdem wird im ersten Artikel geregelt, welche Organe einzurichten sind, dazu später mehr. Neben den Grundsätzen der SMV schreibt er auch vor, dass alle Organe der SMV von jeglichen Ordnungsdiensten innerhalb der Klasse befreit sind, es sei denn, sie wünschen das Gegenteil. In unseren Augen leisten die Mitglieder der Organe der SMV ihren Beitrag zum Schulleben schon ausreichend mit ihrer Mitarbeit innerhalb der SMV.
Artikel II.
Der zweite Artikel der Satzung regelt die Aufgaben der SMV, darunter fallen die zwei großen Gebiete Interessenvertretung (Artikel II., §1) und Projektarbeit (Artikel II., §2). Konkret heißt das, dass die SMV die Interessen der Schülerschaft aber auch einzelner Schüler gegebenüber der Elternschaft, der Schulleitung, der GLK und nach außen vertritt. Am Anfang des Schuljahres teilt sich SMV in verschiedene Arbeitsgruppen ein, welche über das Jahr hinweg verschiedene Projekte organisieren. Ausgenommen von dieser Regelung ist der jährliche Weihnachtsmarkt, dieser ist in §2, (4) als „festgesetztes Projekt“ festgelegt.
Der dritte Paragraf stellt nun eine Neuheit da: Er regelt das Verhältnis der SMV des Gymnasiums zur SMV der Verbundsschule. Es wird eine möglichst enge Zusammenarbeit angestrebt und, sofern es sich die Möglichkeit ergibt, darf und kann die SMV des Gymnasiums die SMV der Verbundsschule in ihren Projekten mit Wissen aber auch Manpower unterstützen. Leider ist die SMV der Verbundsschule in vielen Hinsichten noch nicht auf dem Entwicklungsstand unserer SMV – um das zu ändern, wurde dieser Paragraf in die Satzung aufgenommen. Dieser Paragraf wurde heiß diskutiert; manche Schüler sahen (im übertragenen Sinn) darin eine Art Freischein für eine „schleichende Annexion“ der SMV der Verbundsschule durch unsere SMV. Dies wurde allerdings von den Befürworten zurückgewiesen und man verwies auf die Tatsache, dass es sich um zwei völlig unabhängige Schulen handelt.
Artikel III.
Artikel III. – Organe der SMV – der wahrscheinlich am kompliziertesten wirkende Artikel der Satzung. Nun wird (endlich) die anfängliche Grafik erläutert:
Die Grundlage der SMV bilden die Schüler innerhalb der einzelnen Klassen.
Diese Wählen pro Klasse zwei gleichgestellte Klassensprecher für ein Schuljahr.
Gleichzeitig wird fortan am Anfang des Schuljahres der/die Schülersprecher gewählt. Formal wird nur der 1. Schülersprecher direkt gewählt, allerdings wird im Anschluss sofort die Kandidaten mit den 2./3. meisten Stimmen vom 1. Schülersprecher als Stellvertreter vorgeschlagen und durch die SMV-Versammlung (Klassensprecher) gewählt. Die Unterscheidung 1. und Stellvertreter ist an unserer Schule eine rein formale Unterscheidung, dies wird im Artikel I Absatz 6 geregelt.
Das Ergebnis: Die Schüler wählen, die drei Kandidaten mit den drei meisten Stimmen werden Schülersprecher.
Im dritten Paragraf wird die SMV-Versammlung beschrieben. Im übertragenen Sinn entspricht die SMV-Versammlung dem Parlament, da hier die gewählten Vertreter der Schüler zusammen kommen. Grundsätzlich darf jeder Schüler teilnehmen, es sei denn die Sitzungen sind innerhalb der Unterrichtszeiten oder es wird auf Grund z.B. einer wichtigen Abstimmung die Öffentlichkeit auf Antrag eines Mitglied ausgeschlossen. Die SMV-Versammlung ist das höchste Gremium der SMV, sie kann Beschlüsse mit einfacher, in besonderen Fällen mit absoluter Mehrheit beschließen. Die Klassensprecher, die Schülersprecher und der SMV-Rat sind Mitglieder der SMV-Versammlung, sie ist beschlussfähig, wenn ein Drittel ihrer Mitglieder anwesend sind.
Der SMV-Rat bildet sich wie folgt: Die Klassensprecher wählen am Anfang des Schuljahres 3 Klassensprecher aus ihrer Mitte zu Mitgliedern des SMV-Rates. Zustätzlich werden von den drei Schülersprechern 3 Schüler aus der gesamten Schülerschaft ausgewählt – so versuchen wir Schülern eine Chance zu geben, die sich sehr engagieren wollen, aber z.B. nicht zum Klassensprecher gewählt worden sind. Die Schülersprecher sind per Amt Mitglieder des SMV-Rates.
In einfach: Der SMV-Rat besteht aus 3 Klassensprecher, 3 Schüler (ausgewählt durch die Schülersprecher) und den 3 Schülersprechern.
Somit hat der SMV-Rat 9 Mitglieder. Die Aufgaben des SMV-Rates sind vielseitig, aber die Hauptaufgabe liegt in der Verwaltung der SMV und der Umsetzung der Projekte. In dringenden Fällen hat der SMV-Rat die Befugnis, im Namen der SMV-Versammlung zu entscheiden – ein umstritterner Artikel, da hier eine Art Aushebellung der SMV-Versammlung befürchtet wurde. Deswegen wurde hinzugefügt, dass besagte Entscheidungen postum durch die SMV-Versammlung zu bestätigen sind.
Ein besondere Aufgabe wird in Paragraf 5 geregelt; der Kassenwart. Seine Aufgaben sind die Verwaltung des SMV-Vermögens sowie die Herausgabe der Kasse bei Events (z.B. Kuchenverkauf).
Artikel IV beschreibt im Grunde die oben genannten Wahlabläufe (Artikel III. beschreibt die Aufgaben).
Noch nicht genannt ist die Wahl der Verbindungslehrer: Die SMV-Versammlung wählt zwei Lehrer für eine Amtszeit von 2 Schuljahren. Sollte ein Verbindungslehrer eine absehbare Zeit ausfallen, dann wählt die SMV-Versammlung einen Ersatz. Die Amtszeit des abwesenden Verbindungslehrer wird für die Dauer des Ersatzes pausiert.
Die Finanzen der SMV werden Artikel V. behandelt – grundsätzlich gilt, dass jede Ausgabe vermerkt und im Sinn der Schülerschaft sein muss. Der Kassenwart führt ein Kassenbuch.
Der letzte Artikel (VI.) setzt fest, dass die Satzung nur mit einer 2/3 Mehrheit geändert werden kann.
Wer bis hierhin gelesen hat – Respekt.
Ich möchte noch einen Artikel besonders hervor heben, der mir besonders am Herzen liegt:
Artikel III. §6 (6) „Der SMV-Rat hat die Aufgabe, die Geschäfte der SMV rechtzeitig an die nächste Schülergeneration weiterzugeben.“
In meinen Augen einer der wichtigsten Artikel – die SMV kann nur funktionieren, wenn Erfahrungen weitergegeben werden.
One thought on “Neue SMV-Satzung”
Toll, dass auch die SMV jetzt hier News und Infos postet!